Reparaturen sind Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an den baulichen und technischen Anlagen eines Hauses, einer Wohnung oder eines Gewerbes, die zu den normalen Geschäftszeiten erledigt werden können und nicht den Havarien zuzuordnen sind.
Bitte denken Sie daran, dass bei den Mietverhältnissen zur Beseitigung sogenannter Bagatellschäden (bis 100 € im Einzelfall) i.d.R. Kleinreparaturklauseln vereinbart sind, die den Nutzer zur Reparatur kleinerer Mängel verpflichten.
telefonisch
03723 4973 0 Frau Ramm
03723 4973 10 Frau Fuhrmann
03723 4973 12 Frau Eulitz
03723 4973 22 Herr Ostehr
schriftlich, per Fax oder E-Mail
Beschreibung der Reparatur
Art der Reparatur, Umfang der Reparatur, Schadensort, ergänzende Informationen
Angaben des Meldenden
Name, Vorname, Adresse, Erreichbarkeit, ggf. Telefon, Anwesenheit