Verwaltung
Hausverwaltung
Unsere Hausverwaltung umfasst alle Dienstleistungen für Ihre Immobilie und Ihre Mieter. Ob Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Betriebskostenabrechnung oder Kündigungsabwicklung, ob Hausmeisterdienste, Mieterhöhung, Mieterkorrespondenz oder kaufmännische Verwaltung, ob Hausordnung, Instandhaltung, Kalkulation oder Modernisierung - wir sind für Sie da!
Sondereigentum
Gemäß WEG muss ein Vertragsverhältnis zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Bestellung eines Verwalters) begründet werden. Die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung (Mietverhältnis im Sondereigentum) wird mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer vertraglich vereinbart ...
Wohneigentum
Unsere Wohneigentumsverwaltung umfasst alle Dienstleistungen für Ihre Wohnanlage. Ob Wohnungseigentümerversammlung, Gemeinschaftsordnung oder Hausgeldzahlungen, ob Beschluss- fassungen, kaufmännische Verwaltung oder Hausgeldabrechnungen, ob Behördenkorrespondenz, Wirtschaftsplan oder Instandhaltung - wir sind für Sie da!
Verwaltung von Immobilien
Der Immobilienverwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Ordnungsmäßige wohnungswirtschaftliche Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter. Dies setzt neben persönlicher Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle Erfahrungen voraus, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind sowie umfassende Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften.