Verwaltung von Sondereigentum
Die technische Verwaltung
- Durchführung der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Objektes
- Angebotseinholung
- Auftragsvergabe und Ausführungsüberwachung
- Mängelrügen und Gewährleistungskontrollen
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Anlagen
Die kaufmännische Verwaltung
- Erstellung der Eigentümer- und Mieterabrechnungen
- Realisierung des Zahlungsverkehrs
- Führung der objektbezogenen Buchhaltung
- Einziehung der Mietzinsen / Abwicklung des Mahnwesens Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Die allgemeine Verwaltung
- Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
- Überwachung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnungen und der Einhaltung der Hausordnung Organisation der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Eigentumswohnungen
- Korrespondenz mit Mietern, Eigentümern, Behörden, Lieferanten und Vertragspartnern
- Beschwerdemanagement
- Einholung erforderlicher Genehmigungen
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Gemäß WEG muss ein Vertragsverhältnis zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Bestellung eines Verwalters) begründet werden. Die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung (Mietverhältnis im Sondereigentum) wird mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer vertraglich vereinbart. Unsere Sondereigentumsverwaltung umfasst alle Dienstleistungen für Ihre Eigentumswohnung und Ihre Mieter. Ob Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Betriebskostenabrechnung oder Kündigungsabwicklung, ob Hausmeisterdienste, Mieterhöhung, Mieterkorrespondenz oder kaufmännische Verwaltung, ob Hausordnung, Instandhaltung, Kalkulation oder Modernisierung - wir machen das für Sie!
Die Verwaltungsleistungen werden kompetent, qualifiziert und revisionssicher unter Einsatz modernster Hard- und Softwarekomponenten ausgeführt.