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Gemäß WEG muss ein Vertragsverhältnis zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Bestellung eines Verwalters) begründet werden. Die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung (Mietverhältnis im Sondereigentum) wird mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer vertraglich vereinbart. Unsere Sondereigentumsverwaltung umfasst alle Dienstleistungen für Ihre Eigentumswohnung und Ihre Mieter. Ob Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Betriebskostenabrechnung oder Kündigungsabwicklung, ob Hausmeisterdienste, Mieterhöhung, Mieterkorrespondenz oder kaufmännische Verwaltung, ob Hausordnung, Instandhaltung, Kalkulation oder Modernisierung - wir machen das für Sie!
Die Verwaltungsleistungen werden kompetent, qualifiziert und revisionssicher unter Einsatz modernster Hard- und Softwarekomponenten ausgeführt.